Bei der Verordnung von Heilmitteln gab und gibt es immer wieder Neuerungen. Die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf und zum besonderen Verordnungsbedarf wurde erweitert und umstrukturiert, das Genehmigungsverfahren zum langfristigen Heilmittelbedarf wurde vereinfacht. Die Diagnosen zum langfristigen Behandlungsbedarf sind nun als Anlage der Heilmittel-Richtlinie verankert, ein Genehmigungsverfahren entfällt. Für nicht gelistete, vergleichbare Erkrankungen besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse einen langfristigen Heilmittelbedarf genehmigt.
Bei einigen Diagnosen wird der besondere Verordnungsbedarf nur eingeschränkt anerkannt oder es müssen Zusatzbedingungen erfüllt sein, damit die Kosten bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung aus dem Verordnungsvolumen des Arztes herausgerechnet werden.
Regelmäßig werden die Heilmittelformulare angepasst, z.B. zweites ICD10-Feld, welches bei bestimmten Diagnosen zu befüllen ist.
Seit zwei Jahren ist die Verwendung einer zertifizierten Software verpflichtend, sofern Sie die Heilmittelverordnungen mittels Software ausstellen.
Über Neuerungen sowie Grundlagen können Sie sich in unserem Seminar informieren. Auch die Heilmittel-Richtlinie und der Heilmittelkatalog werden ausführlich besprochen.