Referent:
KVB-Mitarbeiter
Termin:
01.04.2020
Mittwoch
15:00 -
18:00 Uhr
Ort
KVB-Bezirksstelle Oberfranken
Brandenburger Straße 4
95448 Bayreuth
Kosten pro Teilnehmer
Kostenfrei
Anzahl der verfügbaren Plätze
47
Kontakt:
Servicecenter
Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 40
seminarberatung@kvb.de
Themenschwerpunkt
Seminarabsage als Maßnahme zur Eindämmung der Ausbreitung des COVID-19 - dieses Seminar ist abgesagt.
Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Infektionsverlaufes durch COVID-19 und nach sorgfältiger Abwägung und Berücksichtigung aller bisher bekannten Risiken sagen wir hiermit alle Seminare bis Ostern ab. Ersatztermine werden voraussichtlich ab Juni/Juli stattfinden. Genauere Informationen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Beschreibung
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Niederlassung hat in der vergangenen Zeit erheblichen Stellenwert bei angehenden und bereits tätigen Vertragsärzten erlangt. Das Vertragsarztrecht bietet zu diesem Themenfeld einige Rechtsnormen, die in bestimmten Lebenssituationen, z. B. bei Erziehungszeiten oder bei Pflege naher Angehöriger, eine Entlastung bei gleichzeitiger Erfüllung des Versorgungsauftrages ermöglichen. Zugleich wurde in den letzten Jahren die Zahl der Möglichkeiten, in Kooperationen oder geteilten Versorgungsaufträgen (Jobsharing, Teilzulassung) tätig zu sein, beträchtlich erweitert. Dieses Seminar soll die Möglichkeiten im Rahmen der vertragsarztrechtlichen Verwaltungsvorschriften aufzeigen. Gleichzeitig werden Vertragsärzte aus der Praxis im Seminar als Mentoren für die Fragen der Seminarteilnehmer zur Verfügung stehen.
Hinweis:
Für dieses Seminar werden für Ärzte bei der BLÄK und/oder für Psychotherapeuten bei der PTK-Bayern Fortbildungspunkte beantragt.
Mitglieder der BLÄK:
Haben Sie schon die dauerhafte Einwilligungserklärung unterschrieben? Somit brauchen Sie keinen Barcode-Aufkleber oder Ihre EFN mitbringen.
Ansonsten bringen Sie bitte Ihren Barcode-Aufkleber oder Ihre EFN mit.
Schwerpunkte
- Wie wird Kindererziehung berücksichtigt?
- Kann ich mich zur Entlastung vertreten lassen oder einen Sicherstellungsassistenten anstellen?
- Kann ich mich vom Ärztlichen Bereitschaftsdienst befreien lassen?
- Kann ich mit pflegebedürftigen Angehörigen meinen Versorgungsauftrag reduzieren?